momentum magazin für Bauingenieure präsentiert von Ernst & Sohn
Nachrichten, Politik

Europäische Kommission führt Vertragsverletzungsverfahren gegen HOAI fort

HOAI

HOAI (HOAI)

Die Europäische Kommission hat in einer Pressemeldung vom 25.02.2016 eine weitere Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens gegen vier Mitgliedsstaaten eingeleitet. So fordert die Kommission Österreich, Zypern, Deutschland und Polen auf, die Bestimmungen der Dienstleistungsrichtlinie zu reglementierten Berufen einzuhalten.  In Deutschland werden Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure moniert, in Polen Mindesthonorare für Patentanwälte, in Österreich und Zypern die Anforderungen an die Beteiligung am Gesellschaftsvermögen von Gesellschaften aller Ingenieurberufe.

Die Bundesregierung hat nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieser Beanstandungen ergriffen wurden. Andernfalls kann die Kommission beim Europäischen Gerichtshof Klage erheben.


Der Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau, Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, erklärte:

“Der fortgesetzte Angriff der Europäischen Kommission auf die HOAI ist vollkommen unverständlich. Dadurch riskiert man nicht nur mittelstandsfeindliche Konsequenzen für die Freien Berufe, sondern auch negative Auswirkungen im Qualitäts- und Sicherheitsbereich – und damit auch für den Verbraucherschutz.

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau und ihre Mitglieder werden sich weiterhin mit Nachdruck gegen das Vertragsverletzungsverfahren zur Abschaffung der HOAI einsetzen. Das erfolgreiche Engagement unserer Mitglieder beim Entwurf der neuen Vergabeverordnung hat gezeigt, das hier gute Argumente nur in Verbindung mit gemeinsamem politischen Druck helfen.”


Engagement auf Bundesebene

AHO, BAK und BIngK haben die Kanzlei Redeker Sellner Dahs Berlin/Bonn mit der Erstellung eines Gutachtens der Vereinbarkeit der HOAI mit dem Recht der Europäischen Union beauftragt, das voraussichtlich bis Ende März 2016 vorliegen wird. Ferner ist beabsichtigt, ein wirtschaftliches Gutachten in Auftrag zu geben, um weitere Argumente zur Unterstützung der HOAI für die weitere Argumentation der Bundesregierung aufzuzeigen.


Breite politische Unterstützung

Pressemitteilung der CSU-Europaabgeordneten Dr. Angelika Niebler

Zu der Entscheidung der EU-Kommission zum Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland in Sachen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) sagte die Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, Dr. Angelika Niebler:

“Die Kommission rüttelt an einem weiteren Grundpfeiler der freien Berufe, indem sie die verbindlichen Preise für Architekten- und Ingenieursleistungen nach der HOAI kippen will. Als Verfechterin der freien Berufe beobachte ich mit Sorge, dass die EU-Kommission nicht von den freien Berufen ablässt und in vielen berufsständischen Regelungen Hindernisse für den Binnenmarkt sieht.

Auch ich bin für einen dynamischen Binnenmarkt und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft. Es ist aber zu kurz gedacht, die Arbeit der freien Berufe ausschließlich nach ökonomischen Gesichtspunkten zu beurteilen, wichtiger ist doch, dass die Freiberufler auch im Interesse des Gemeinwohls handeln.

Darüber hinaus bin ich der Auffassung, dass Preisfestsetzungen nach Gebührenordnungen eine Vielzahl von Leistungen, die im Zusammenhang mit einem Bauvorhaben erbracht und dann bewertet werden müssen, besser kalkulierbar machen als vereinbarte Stundensätze. So wird manch böse Überraschung vermieden.

Es darf keinesfalls dazu kommen, dass durch einen Wegfall der festen Preise die hohe Qualität der Leistungen sinkt und auch der Berufsstand an sich Schaden nimmt. Fällt die HOAI, ist zu befürchten, dass in der Folge auch die Gebührenordnungen der anderen freien Berufe geändert werden müssten.“


Europaministerin Dr. Beate Merk kritisiert EU-Kommission wegen Vertragsverletzungsverfahren

Auch Europaministerin Dr. Beate Merk wandte sich entschieden gegen die Auffassung der Kommission, die darin geregelten Mindestpreisvorgaben für Architekten und Ingenieure seien ein unverhältnismäßiges und ungerechtfertigtes Hindernis für diese freiberuflichen Dienstleistungen und zur Sicherung der Qualität von Dienstleistungen nicht notwendig.

„Dieser Schritt der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren bedeutet einen weiteren Schritt in dem Bemühen, die Regulierung von Dienstleistungsberufen in Deutschland auszuhöhlen. Die von der Kommission geforderte Abschaffung der Honorarordnungen gefährdet die Existenz kleiner und mittlerer Betriebe, wie freier Ingenieur- und Architekturbüros. Langfristig führen sinkende Preise zu geringerer Qualität und zum Abbau von Arbeitsplätzen. Die Absicht der Kommission läuft letztlich darauf hinaus, Europas Wachstumsschwäche mit schlechteren Leistungen zu geringeren Preisen zu bekämpfen. Diese Strategie wird nicht aufgehen“, so die Ministerin.


Europaabgeordneter Markus Ferber warnt vor Dumping-Preisen und Qualitätseinbußen

Der CSU-Europaabgeordnete und Sprecher des Parlamentskreises Mittelstand, Markus Ferber, stellt sich ebenfalls gegen diesen Vorstoß aus Brüssel und verteidigt das deutsche Mindesthonorar-System:

„Architekten und Ingenieure modernisieren Häuser, bauen Brücken und planen Schulen. Sie tragen damit hohe Verantwortung im öffentlichen Interesse. Ich möchte keinen Wettbewerb der über Dumping-Preise entschieden wird und Qualitätseinbußen zu Lasten der Verbraucher in diesem sensiblen Bereich bedeuten würde.“

Das Argument, der Verbraucher könne wegen des Mindesthonorar-System Leistungen nicht günstig in Anspruch nehmen, lässt Ferber, der selbst Ingenieur ist, nicht gelten:

„Die HOAI hat sich seit vielen Jahren in Deutschland bewährt, sichert einen hohen Qualitäts- und Verbraucherschutz und ist ein System mit hoher Kostentransparenz“, so Ferber. „Verbindliche Mindestpreise sind zur Sicherung der Qualität sehr wohl nötig. Der Leistungswettbewerb darf einem schrankenlosen Preiswettbewerb nicht zum Opfer fallen.“

Markus Ferber warnt davor, dass am Ende gerade kleine Ingenieur- und Architektenbüros dem Wettbewerb nicht Stand halten können:

„Kein Ingenieur und kein Architekt wird dann mehr davor geschützt, seine Leistungen zu Schleuderpreisen anbieten zu müssen.“

 

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar…

Datum 2. März 2016
Autor Bayerische Ingenieurekammer-Bau
Schlagwörter , , , ,
Teilen facebook | twitter | Google+