Ingenieurbau-Preis, Vermischtes
Was zählt?
In seiner Festrede zum diesjährigen Ingenieurbaupreis mit dem Titel „Nicht alles, was zählt, ist zählbar und nicht alles, was zählbar ist, zählt“ warf Herr Dr. Hans-Peter Andrä (Leonhardt, Andrä und Partner) einen kritischen Blick auf die aktuelle Baupraxis. Er bemängelte unter anderem die häufige Vergabe an den vermeintlich Billigsten, die Fragmentierung von Bauleistungen sowie die Dominanz der Juristen. Die komplette Abschrift lesen Sie im folgenden Text:
“Nicht alles was zählt, ist zählbar und nicht alles was zählbar ist, zählt” – Dieses Albert Einstein zugeschriebene Zitat hat für den modernen Menschen eine eher paradox erscheinende Anmutung.
Sollten sich die Maxime unseres Handelns und Wertens tatsächlich nicht digitalisieren und in abzählbaren Kategorien darstellen lassen – oder ist die vorherrschende Reduktion der Beziehungen und des Handelns auf das Abzählbare gar eine gesellschaftliche Ver(w)irrung, die es zu überwinden gilt?
Bevor ich auf diese Fragestellung weiter eingehe, möchte ich zunächst den Gewinnern des Ulrich Finsterwalder Ingenieurbaupreises, nämlich der Gemeinschaft bestehend aus den Ingenieuren Walt + Galmarini, den Architekten Markus Schietsch, der ausführenden ARGE Holzbau Elefantenpark und dem Bauherrn, der Zoo Zürich AG herzlich gratulieren.
Ich möchte aber auch alle Teilnehmer am Wettbewerb um den Ingenieurbaupreis 2015 zu Ihrem Ideenreichtum und Engagement beglückwünschen und denke – ohne die Leistung des Gewinner Teams schmälern zu wollen – dass eigentlich alle Teilnehmer preiswürdig, also zu preisen sind.
Dem Auslober des Preises, dem Verlag Wilhelm Ernst & Sohn möchte ich herzliche für die Initiative danken, insbesondere aber auch zur Idee der neuen Namensgebung „Ulrich Finsterwalder Preis“ gratulieren. Sie ehren mit diesem Preis nicht nur eine herausragende Ingenieurpersönlichkeit, sondern Sie setzen ein Zeichen am Scheideweg einer verwirrten Gesellschaft, auf das ich große Hoffnungen setze.
Ulrich Finsterwalder war ein begeisterter Ingenieur, durchdrungen von Tatkraft und der Vorstellungskraft für das Machbare. Das Vorbild und das Zeichen, das die Auslober setzen, reicht aber insofern über den Ingenieur Ulrich Finsterwalder hinaus als wir es nicht nur mit einem außerordentlich kreativen Ingenieur zu tun haben, sondern mit einem Ingenieur der in Personalunion zugleich Bauunternehmer war und ein großes und erfolgreiches Bauunternehmen leitete.
Klaus Stiglat unterscheidet in seinem Aufsatz über die „Geschichte der Bautechnik: Anmerkungen eines Beratenden Ingenieurs“ in der Zeitschrift Bautechnik vier Gruppen der bauenden Ingenieure: entscheidende Mitglieder der Bauverwaltungen, Führer bedeutender Bauunternehmen oder deren konstruktiver Abteilungen, Planungsbüros, deren selbstständige Inhaber sich der Lehre widmen und selbstständige Ingenieure „ohne Bindungen“, also die Beratenden Ingenieure.
Der Humus auf dem sich die Stahl- und Spannbetonbauweise – und das Bauwesen des 20ten Jahrhunderts insgesamt – entfalten konnte, wurde durch alle Gruppen kultiviert. Im Vergleich zu heute dominierten aber insbesondere die großen Ingenieur – und Unternehmerpersönlichkeiten, also Persönlichkeiten, die sich als Baumeister verstanden und die Baukunst ganzheitlich beherrschten. Sie verknüpften die materialgebundene Vision von Gestalt und Kraftfluß unmittelbar mit einer schöpferischen, handwerklichen Kunst. Hier wären viele bekannte Namen zu nennen, beispielsweise der Schweizer Robert Maillart oder der Franzose Eugène Freyssinet, der u.a. die Grundlagen des Spannbetonbaus geschaffen hat.
In der Schweiz versteht man heute unter der Bezeichnung des Baumeisters die bauausführende Firma, in Deutschland hat sich der Titel Baumeister (Regierungsbaumeister) für die Absolventen der Staatsprüfung in den Fächern Architektur und Bauingenieurwesen nach dem vorangegangenen Referendariat erhalten. Die ursprüngliche ganzheitliche Bedeutung ist nur noch in den Zielvorgaben des Bunds Deutscher Baumeister Architekten und Ingenieure e.V. enthalten.
Der Sündenfall der letzten Jahrzehnte besteht darin, Planung und Bauausführung weitgehend voneinander zu trennen und sogar diese übergeordneten Leistungen weiter zu fragmentieren in scheinbar unabhängige Teile von Fachplanerleistungen und einzelne Gewerke.
Bauleistungen werden häufig nur noch als seelenlose Dienstleistungen betrachtet, die von einem austauschbaren Management möglichst gewinnbringend vermarktet werden. Es geht nicht mehr um Bautechnologie oder gar Baukunst, sondern um die Abarbeitung eines Vertragstextes nach einseitiger Interpretation des jeweiligen Vertragspartners.
Diese Vertragsunterlage beinhaltet Elemente, die von einer Gruppe von Planern, nämlich dem Objektplaner (früher: Architekt) und einer zunehmenden Zahl an Fachplanern zusammengestellt werden. Darüber hinaus gewinnen aber die Elemente über Zahlungsbedingungen, Termine, Vertragsstrafen und Mängelbeseitigungen, die von den juristischen Abteilungen erstellt werden, immer mehr an Bedeutung.
Planer und Bausführende begegnen sich im Bauprozess immer weniger als Partner, sondern als Gegner.
An Stelle der ursprünglichen Seele der Unternehmen, der produktiven Sparte, verschreiben sich große Baukonzerne mit jahrzehntelanger oder gar Jahrhundert langer Tradition mehr und mehr dem „facility management“, die produktiven Sparten, werden als Handelsware auf einem internationalen Markt verkauft. Nicht alle haben das Glück, dann unter dem Dach eines Schweizer Unternehmens aufgenommen zu werden, das heute hier auch zu den Preisträgern zählt.
Es scheint so zu sein, dass viele Bauherren, insbesondere öffentliche Bauherren, das auch so wollen. Bauherrenvertreter der öffentlichen Hand werden in eine Rolle gedrängt, in der sie ihre Entscheidungen nur noch unter dem vorauseilenden Rechtfertigungszwang gegenüber der hausinternen Revision, dem Rechnungshof bzw. dem Rechnungsprüfungsamt, treffen können. Die Verantwortung wird an Berater und an Projektsteuerer delegiert, der Planungs- und Baupozess wird nicht mehr ganzheitlich gesehen, sondern in viele kleine einzelne und scheinbar voneinander unabhängige Einheiten zerlegt.
Ein Teufelskreis entsteht durch schöngefärbte Ausschreibungsunterlagen, die Aufgabenstellungen eher verschleiern als erläutern und alle Risiken auf Anbieter verlagern. Auf Unternehmerseite wird die Suche nach vertraglichen Lücken professionalisiert. Sie mündet häufig in eine Flut von Bedenkenanzeigen und Nachträgen. Es ist ein unwürdiges Spiel, man könnte auch sagen, dass manche unserer modernen Vergabeverfahren als Aufforderung zum gegenseitigen Betrug verstanden werden.
Die Erstellung von Planunterlagen wird auf der Grundlage einer Konzeptstudie an Subunternehmer in Billiglohnländern vergeben, und die ausschließlich am sogenannten wirtschaftlichsten – sprich billigsten – Angebot gemessene Kompetenz der Bauunternehmen erschöpft sich dann darin, auf einem internationalen Sklavenmarkt die billigsten Arbeitskräfte einzukaufen. Niemand trägt die ganzheitliche Verantwortung, jeder liefert bis zu einer definierten Schnittstelle den Mindestumfang einer vertraglich geschuldeten Leistung zu einem möglichst billigen Preis ab. Es wird gespart, koste es was es wolle.
Schnittstelle ist in diesem Zusammenhang ein verräterisches Wort. Es müsste doch eigentlich „Nahtstelle“ heißen, wenn ein Ganzes daraus werden soll, und jeder der Beteiligten das Ganze vor Augen hätte, denn das Ganze ist ja schließlich mehr ist als die Summe seiner Teile.
Der unvermeidliche Streit um die Beseitigung solcherart vorprogrammierter Baumängel, zumeist gerade an diesen Schnittstellen, ist eine abschließende Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für die juristischen Abteilungen.
Zur Problematik der Fragmentierung der Leistungen, der Trennung von Management und Technik im Bauwesen gibt es schon in der Bibel interessante Hinweise. Im Kapitel 22, Vers10 des Deuteronomiums, des 5. Buchs Mose, steht:
„Du sollst nicht Ochse und Esel zusammen vor den Pflug spannen.“
Eine bemerkenswerte Warnung, nicht nur vor Koalitionen in der Politik, sondern auch vor der Mitwirkung von naturwissenschaftlichen Laien im Planungs- und Bauprozess und bei der Abfassung technischer Vorschriften und Bauordnungen.
Und eine weitere biblische Weisheit von bleibender Aktualität folgt im 25. Kapitel, Vers 4 des 5. Mosesbuchs:
„Du sollst dem Ochsen beim Dreschen nicht das Maul verbinden“
Damit wäre eigentlich die Leitlinie für die Ausschreibung eines erfolgreichen Bauprojektes in zwei Kernsätzen zusammengefasst.
Woher rührt nun dieser Wandel vom – ursprünglich meist sogar persönlich haftenden – Baumeister Ingenieur-Unternehmer zum Manager einer beliebig separierbaren Dienstleistung?
Michel Houellebecq, Autor des französischen Romans „Unterwerfung“ („soumission“), der gespenstische Aktualität erreicht hat, schreibt in seinem Büchlein
„Die Welt als Supermarkt“, “dass wir nicht nur in einer Marktwirtschaft, sondern allgemein gesagt in einer Marktgesellschaft leben; das heißt in einem Kulturraum, in dem sämtliche zwischenmenschliche Beziehungen und auch sämtliche Beziehungen des Menschen zu seiner Umwelt über ein Zahlenkalkül vermittelt werden, bei dem die Attraktivität, die Neuheit und das Preis-Leistung-Verhältnis zum Tragen kommt.“
Marktwirtschaftliche Prinzipien haben also alle Bereiche des gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Umgangs infiziert.
Gemeinsame Verantwortung – laut Präambel des Grundgesetzes vor Gott und den Menschen – ist von einem individuellen Kosten-Nutzen-Denken verdrängt worden, wobei sich der Nutzen nur noch im Haben und nicht mehr im Sein äußert, das Sein also seine Bedeutung nur noch im Haben erfährt.
Romano Guardini, Zeitgenosse von Ulrich Finsterwalder und zu seiner Zeit Professor für Christliche Weltanschauung und Religionsphilosophie an der Ludwig-Maximilians-Universität hat diese Entwicklung schon in der Wirtschaftswunderzeit vor fünfzig Jahren befürchtet und schreibt in seinem Büchlein „Die Technik und der Mensch“ dazu:
„Überall ist wimmelnder Eifer am Werk, neue Zukunft zu bauen; aber eine dunkle Angst zweifelt, ob es gelingen werde, über die Mächte des Chaos Herr zu werden, die seit Jahrhunderten entfesselt worden sind. Aus dem Menschenwerk selbst steigt Bedrohung auf: aus der Unwahrheit der Daseinsdeutung; aus dem Frevel der Selbstherrlichkeit; aus der immerfort wachsenden Macht über die Natur, die ihrerseits durch keine entsprechende Einsicht und Gewissenskraft gemeistert wird.
Keiner weiß, wie dem zu begegnen sei, so dass man manchmal das schreckliche Gefühl bekommt, in all der Wissenschaft und Technik und Politik seien es Unerwachsene, welche das Schicksal der Menschheit bestimmen.“
Unerwachsene, die das Schicksal bestimmen – wer von den anwesenden Ingenieuren hätte das bei einem VOF oder VOB Verhandlungsverfahren unter Leitung eines – wie der Architekt Professor Rainer Hascher es in einem Vortrag einmal formulierte – dem Konfirmationsalter kaum entwachsenen Projektsteuerers nicht schon einmal gedacht.
Der Verlust an individueller Verantwortung geht mit einer inflationären Regelungsdichte einher. Es wird also der Versuch unternommen, Moral oder gar Ideal durch die Definition dessen zu ersetzen, was als legal betrachtet werden soll und in zählbaren Einheiten gemessen und gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann.
Ich verkenne nicht das Anliegen, durch Regelwerke Rechtssicherheit zu schaffen. Die Gefahr besteht aber darin, dass der Handelnde durch zahlenmäßig definierte, ausufernde Detailregelungen der Regelwerke entmündigt und seiner Verantwortung beraubt wird. Die Gefahr wächst darüber hinaus deswegen, weil Entmündigung bequem, und Verantwortung unbequem ist, und weil wir alle einen Hang zur Bequemlichkeit haben und uns eigentlich ganz gerne die Verantwortung rauben lassen, wenn die Kasse trotzdem stimmt. Es ist bequem, seinen Sachverstand nicht mehr beanspruchen zu müssen, sondern sich hinter Paragraphenhecken zu verstecken.
Eine große Gefahr besteht in dem öffentlichen Irrglauben, dass sich die evolutionär entwickelnden naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und die daraus abgeleiteten technischen Anwendungen in einen eindeutigen formelhaft zählbaren Algorithmus, also in Gesetze übersetzen und mit Worten aussagen ließen, und dass für Interpretation und Anwendung dieser Aussagen kein Sachverstand erforderlich sei und dass deren Richtigkeit gerichtlich überprüft werden könne.
Diese Unmöglichkeit zu erkennen ist eine Frage der naturwissenschaftlichen Bildung, die nur leider schwerer allgemein verständlich zu artikulieren ist als beispielsweise die geisteswissenschaftliche Bildung. Die Geisteswissenschaft, insbesondere die Jurisprudenz, vermutet vordergründig nur Unvermögen der Ingenieure, die Dinge richtig zu sagen, und fühlt sich dazu berufen, das eigentlich Unsagbare auf unsägliche Weise zu entstellen. Die Naturwissenschaft ist demgegenüber in den vergangenen Jahrzehnten trotz oder wegen des ungeheuren Erkenntnisfortschritts immer bescheidener geworden, sie hat gelernt, dass technisch-physikalische Phänomene nicht zu ergründen, sondern nur als bildhaftes Schattenspiel darzustellen sind, mit abnehmender Halbwertszeit der Zuverlässigkeitsdauer.
Und so sind unsere Vertragswerke immer umfangreicher und spitzfindiger geworden und haben eine Unkultur des gegenseitigen Misstrauens geschaffen. Sie unterstellen, dass die Handlungsmaxime der Vertragspartner ausschließlich vom ökonomischen Imperativ bestimmt werden, den der Münchener Kardinal Reinhard Marx in seinem Buch „das Kapital“ als kurzfristige, eigennützige finanzielle Vorteilsnahme definiert hat.
Alle Vertragswerke, die mit dem Misstrauen aufgesetzt werden, dass sich der Vertragspartner – oder, im heutigen Sprachgebrauch „Vertragsgegner“ – nur vom ökonomischen Imperativ leiten ließe, führen zwangsläufig dazu, dass sich die beteiligten Parteien nach kurzer Zeit so verhalten müssen, dass sie die Unterstellung dieses Imperativs im Nachhinein rechtfertigen.
Dabei beinhaltet der Wortstamm „Vertrag“ ja vertragen, also gerade das Gegenteil von misstrauen – und nur mit der Absicht, sich nicht gegenseitig übervorteilen, sondern sich vertragen zu wollen, kann sich die derzeit stagnierende Baukunst weiter entwickeln.
Selbst der Verein Deutscher Ingenieure, VDI, sieht sich zwischenzeitlich genötigt, seinen Mitgliedern Seminare über „Claim Management“, also das Management von Rechtsansprüchen, anzubieten. Offensichtlich kann niemand mehr von einem fairen und seriösen Verhalten zwischen Vertragspartnern ausgehen. Man lernt dabei u.a., Claimstrategien aufzustellen, Claims zu erkennen, eigene Claims zu verfolgen und fremde Claims abzuwehren. Mir scheint dies die Gladiatorenschule unserer Tage zu sein, die auch heute noch den bekannten Namen „amor mortis“ rechtfertigt.
Um dem offensichtlich möglichen Missbrauch modernen Claim-Managements gegenzusteuern und um den Vertragspartnern wieder das Mäntelchen der Rechtschaffenheit umzuhängen wurde ein weiteres Schlagwort, compliance, geschaffen. Compliance ist ein Begriff für die Einhaltung von Regeln und Gesetzen. Unter der Überschrift dieses Begriffs werden in Unternehmendarstellungen Richtlinien für integeres Verhalten veröffentlicht. Es wird zwischenzeitlich auch schon Software für Compliance Management angeboten.
Wenn aber das Motiv für den Compliance Regelkreis unlauter ist, werden bald weitere Regelkreise erforderlich sein, um auch dem Compliance Missbrauch entgegenzuwirken.
In der Compliance – Selbstdarstellung eines großen Deutschen Automobilunternehmens findet man den folgenden Satz: „Integeres Verhalten ist die zentrale Voraussetzung für nachhaltigen Erfolg“.
Natürlich ist Erfolg, wirtschaftlicher Erfolg, eine selbstverständliche Grundvoraussetzung jeglicher Erwerbstätigkeit, der nicht weiter begründet werden muss. Wenn aber compliance und Integrität nicht aus ethischen Grundsätzen heraus, sondern nur als Mittel zum Zweck wirtschaftlichen Erfolgs verstanden wird, verkommt compliance zum Theatervorstellung – und so werden weiter Regelkreise erfunden werden, die aber alle zusammen für die Problemlösung untauglich sind.
Bei der Lösungssuche sei nochmals Michel Houllebecq aus „die Welt als Supermarkt“ zitiert:
“…ich (halte) es für wenig wahrscheinlich, dass eine Kultur lange ohne irgendeine Religion auskommen kann (wobei man präzisieren muss, dass eine Religion atheistisch sein kann, wie zum Beispiel der Buddhismus). Die Aussöhnung der Egoismen durch die Vernunft – der Irrtum des Jahrhunderts der Aufklärung, auf das sich die Liberalen in ihrer unheilbaren Dummheit weiterhin berufen (es sei denn, es handelt sich um Zynismus, was im Übrigen auf das Gleiche hinausliefe), – scheint mir eine auf äußerst wackligen Füßen stehende Basis zu sein.“ Und im Hinblick auf das gesellschaftliche Experiment des Marxismus führt er weiter aus: „…der dialektische Materialismus, der sich auf dieselben philosophischen Prämissen stützt wie der Liberalismus, (ist) von seiner Konstruktion her nicht in der Lage, zu einer altruistischen Moral zu führen.“
„Einer trage des anderen Last“, mit diesem Zitat aus dem Brief des Apostels Paulus an die Galater, das zugleich Titel eines bedeutenden DDR Films aus dem Jahre 1987 ist, beschreibt Professor Claus Mattheck aus Karlsruhe die verborgenen Gestaltgesetze der Natur.
Er interpretiert dieses christliche Globalisierungsgesetz als Designregel der Natur, nämlich als Axiom der konstanten Spannung. Die Formgebung von Bäumen oder Knochen ist nämlich so optimiert, dass die Belastung „gerecht“ verteilt ist und damit an der Oberfläche gleiche Spannungen herrschen. Die Gestalt der nach diesem Axiom konstruierten Bauteile weist weder Sollbruchstellen noch verschwendetes Material auf und ist damit ultraleicht und hochfest.
Dieses Gesetz steht in offensichtlichem Widerspruch zur Zielsetzung der – zweifellos falsch verstandenen – Wettbewerbsideologie, die derzeit die politische Willensbildung und die gesellschaftlichen Wertigkeiten und Verhaltensweisen beherrscht. Nach dieser Zielsetzung geht es darum, eigene Lasten anderen aufzubürden.
Ziel muss es sein, dieses Zitat im Bauwesen nicht nur im übertragenen Sinne zur Gestaltoptimierung, sondern auch wieder im ursprünglichen Sinne für unser soziales Verhalten anzuwenden, um auch dort die Sollbruchstellen in zwischenmenschlichen Beziehungen zu vermeiden.
Ansätze für diesen Bewusstseinswandel sind auch zu erkennen. Ideen zur Entwicklung partnerschaftlicher Modelle zur Rückführung auf eine dem kategorischen Imperativ geschuldete Handlungsmaxime – „Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne“ – werden beispielsweise im Leitbild Bau der Bundesregierung benannt. Mit dieser Initiative ist erstmals in Deutschland ein Leitbild für eine gesamte Branche entwickelt worden, das von den beteiligten Verbänden, Kammern und der Bauwirtschaft im Jahr 2009 im Rahmen eines Runden Tisches Bau offiziell vorgestellt wurde.
In diesem Leitbild bleibt allerdings die Rolle der Bauherren noch unbestimmt. Sie ist jedoch eine unverzichtbare Voraussetzung für werteorientiertes Verhalten der am Bau Beteiligten. Praktische Ergebnisse der Umsetzung des Leitbilds sind bisher noch nicht erkennbar.
In der Sitzung der Reformkommission „Bau von Großprojekten“ des Bundesministers für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 20.1.2015 wurden immerhin auch die Themen „Recht“ und „partnerschaftliche Zusammenarbeit“ behandelt, was zumindest als Zeichen des Bewusstseins über Fehlentwicklungen zu werten ist.
Die VDI Initiative „Partnerschaft am Bau“ hat sich im Jahr 2010 in übergreifender Weise neuen Formen der Zusammenarbeit und der Vertragsgestaltung bei Planung und Ausführung großer Bauprojekte gewidmet. Aus der Identifizierung der Problemfelder von starren Vergabeverfahren bis hin zum unproduktiven Claimmanagement und ruinösem Marktverhalten sind Alternativen in Form von Partnerschaftsmodellen entwickelt worden. Aber auch hier sind im Ingenieursalltag noch keine durchgreifenden Veränderungen zu spüren.
Problemfelder und Handlungsanleitungen werden auch in Forschungsarbeiten, so z.B. in der Dissertation von Faber über die „Entwicklung eines Partnering Modells für Infrastrukturprojekte“ beschrieben, die 2014 an der Universität Kassel erschienen ist.
Eine durch keine Checkliste ersetzbare Voraussetzung ist aber, dass sich die handelnden Personen als verständnisbereite Menschen und nicht als programmierte Erfüllungsgehilfen einer Organisation verstehen. Menschen, die bereit sind, sich einander in ihren unterschiedlichen Funktionen, als Bauherr, Planer und Baufirma vertrauensvoll zu begegnen mit dem gemeinsamen Ziel, eine Aufgabe zu lösen, der sie sich gemeinsam verpflichtet fühlen.
Lippenbekenntnisse auf Geschäftsleitungsebene sind dabei wenig hilfreich. Die Ermutigung zu vertrauensvollen Verhaltensweisen muss insbesondere die Ebene der handelnden Personen, die Projektleiter und Bauleiter, erreichen. Das ist aber nur dann möglich, wenn dieser Personenkreis auch hausintern nicht nur an hemdsärmeliger Durchsetzungskraft von Kosten und Terminen gemessen wird. Es kommt nicht auf schöngefärbte Unternehmensleitlinien an, sondern auf gelebte Tugenden des zwischenmenschlichen Umgangs.
So klar wie möglich artikulierter Bauherrenwunsch, Qualifizierung der Baufirma schon im Zuge des Planungsprozesses, gemeinsam mit der Baufirma erarbeitete und ohne taktische Hintergedanken bepreiste Leistungsverzeichnisse, Nutzervereinbarungen mit dem Bekenntnis zur Übernahme von erkennbaren Risiken, z.B. nach Schweizer Vorbild, Transparenz bei jeglicher Entscheidungsfindung, Minimierung von Vertragsexten und Verzicht auf Vertragsstrafen sind einige Merkmale einer Vertrauenskultur, auf der sich nachhaltige Baukultur entwickeln kann.
Auch bei der Regelungsdichte tut sich Ermutigendes. Klaus Stiglat zitiert ja in einer seiner bekannten Karikaturen die Formel des Schlussberichts eines Sonderforschungsbereichs 3,14, nach der das Produkt aus Volumen umbauten Raums und Quadratmeter bedruckten Papiers bei abnehmendem umbautem Raum seit dem Jahr 1950 konstant sei.
Ich freue mich, dass sich die Initiative Praxisgerechte Regelwerke im Bauwesen e.V., kurz PRB, ein runder Tisch aus Verbänden der Ingenieure, der Bauindustrie und der Baustoffindustrie unter Beteiligung des DIN, des DIBt, der Bauaufsicht und zuständiger Bundesministerien, sich vor vier Jahren ans Werk gemacht hat, die Richtigkeit dieser Formel zu widerlegen. Inzwischen liegen erste, beeindruckende Ergebnisse vor, dass dies gelingt.
Bei der Arbeit in sechs Projektgruppen wird nach und nach dieses konstante Produkt dadurch minimiert, das als Divisor ein weiterer Parameter, nämlich der nicht zählbare Ingenieurverstand, eingesetzt wird. In vielen Fällen zählt tatsächlich auch schon der gesunde Menschenverstand der aber auch nicht zählbar ist.
Es ist eigentlich ganz einfach. Es gilt, eine Vertrauenskultur auf den Weg zu bringen die vielleicht eines Tages auch wieder einem neuen Baumeister nach Ulrich Finsterwalder die Gelegenheit zu bahnbrechenden Entwicklungen und zur Führung einer großen und erfolgreichen Bauunternehmung gibt.
Auch für Auslober von Architektur- und Ingenieurpreisen sehe ich ein weites und wichtiges Betätigungsfeld, um das öffentliche Bewusstsein für den Wert eines Vertrauensmodells zu verbessern und um auch diesen Aspekt der Baukultur, nämlich die Genese baukulturellen Handelns, zu würdigen.
Wenn man die Bewertung zählbar machen wollte, könnte man frei nach Stiglat eine Reihe von zählbaren Kriterien heranziehen um eine geeignete Formel zu entwickeln, z.B. im Verhältnis zum umbauten Raum bzw. zur Fläche der Brückenfahrbahntafel die geringste Anzahl an Seiten Vertragstext oder die geringste Anzahl an Claims oder die geringste Zahl an Mängelrügen oder Behinderungsanzeigen.
Diese Maßzahlen sollten das Vertrauensverhältnis sich vertragender Vertragspartner kennzeichnen. Aber es ist wohl so, dass Vertrauen zwar zählt, aber nicht umfänglich zählbar ist, und so muss man an die Jury eines solchen Preises wohl die undankbare Aufgabe richten, das herauszufinden, was im Einzelfall zählt. Ich bin aber voller Zuversicht, dass diese Anregung im Verlag Ernst & Sohn auf fruchtbaren Boden fällt und wünsche bei der Verwirklichung viel Erfolg.
Dr. Hans-Peter Andrä (Leonhardt, Andrä und Partner)