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Vermischtes

Bauen 2022 – „weiter so“ oder Umbruch?

Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt

Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt (Foto: Ernst Krammer)

Sehr verehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

ein neues Jahr ist eingezogen – und wie hätten wir es uns gewünscht, dass wir nicht das neue Jahr schon wieder mit dem Unwort „Corona“ beginnen müssen. Zum Thema Pandemie bleibt wohl nur das Prinzip Hoffnung. Bleibt die mindestens genauso spannende Frage: Wie geht es weiter mit der Bauwirtschaft 2022?

Natürlich hat auch die UBB-Redaktion leider nicht die begehrte Kristallkugel in der Schublade. Fest steht: Mit dem Austausch des alten Jahreskalenders gegen den druckfrischen mit der Aufschrift „2022“ ändert sich ja zunächst mal nicht viel stichtagartig. Das ist ein Prozess. Dieser Prozess ist zurzeit ein Auf und Ab in der Bauwirtschaft. Lange Zeit schien es, als könnte der ganze Coronazirkus dem Bau nichts anhaben. Dann kam ein Effekt wie aus heiterem Himmel: Das Material wurde plötzlich knapp und teuer. Die Auftraggeber waren vielfach nicht gewillt, diese für alle Beteiligten völlig unerwarteten Preisexplosionen und Leistungshemmnisse mitzutragen. Für die Bauunternehmen hieß und heißt das: Obwohl sie nichts dafür können, dass sie plötzlich kein Material mehr bekommen oder einen dramatisch höheren Einkaufspreis haben als kalkuliert, bleiben sie in der Regel alleine auf dieser Misere sitzen. Wieder einmal. Fair geht anders.

Das Recht kann hier nicht helfen – das heißt: doch, könnte es schon: Es gibt ja im Gesetz den „Wegfall der Geschäftsgrundlage“. Ändert sich unerwartet nachträglich etwas zu einseitig, ist der Vertrag anzupassen. Aber da haben leider die Gerichte zu wenig Gespür und Hintergrund für die Bauwirtschaft: Die eingetretenen Umstände, die explodierten Preise, reichen den Gerichten nicht aus für Vertragsanpassungen.

2022 wird also zumindest nicht einfacher für den Bau: Selbst wenn sich die Materialgeschichte wieder beruhigen sollte, bleiben der Fachkräftemangel und natürlich auch eine gewisse Unsicherheit, wie sich die Lage nach dem Wechsel von der GroKo zur Ampel wohl entwickeln wird. Wird die Klimapolitik eher ein „Booster“ für den Bau oder eher (auch) ein Bremser? Wie wird sich die Klimaveränderung auswirken? Baustellen sind immer mehr auch extremen Witterungen ausgesetzt – Starkregen, Hitze, Hochwasser – und für den Schutz der Bauleistung gegen solche Einwirkungen ist bis zur Abnahme ja erst einmal der Auftragnehmer in der Verantwortung. Wie entwickelt sich die Auftragslage? Trauen sich insbesondere die Kommunen wieder, ihre maroden Straßen zu sanieren und zu bauen oder bleibt die Verschieberitis aus Sorge, dass zu viel Gewerbesteuer als Gegenfinanzierung ausfällt?

Uns als Ihrem hoffentlich auch 2022 treuen Begleiter bleibt nur, Ihnen zu wünschen, dass Sie in zwölf Monaten eine positive Bilanz ziehen können – persönlich und geschäftlich.
Passen Sie auf sich auf!

Ihr Prof. Dr. jur. Günther Schalk, Chefredakteur UBB und Rechtsanwalt

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Datum 6. Januar 2022
Autor Prof. Dr. jur. Günther Schalk
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