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Flexibler Lärmschutz für die neue Talbrücke Heidingsfeld an der BAB A3 bei Würzburg

In enger Zusammenarbeit mit der Firma R. Kohlhauer GmbH aus Gaggenau wurde die gesamte, neue Talbrücke in nur drei Monaten Bauzeit mit sechs Meter hohen Lärmschutzwänden ausgestattet.

In enger Zusammenarbeit mit der Firma R. Kohlhauer GmbH aus Gaggenau wurde die gesamte, neue Talbrücke in nur drei Monaten Bauzeit mit sechs Meter hohen Lärmschutzwänden ausgestattet. (R. Kohlhauer GmbH, Gaggenau)

Als Europastraße verläuft die A3 als Teil des transeuropäischen Verkehrsnetzes von der niederländischen bis zur österreichischen Grenze. Die Verdreifachung des Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke seit 1963 verdeutlicht die enorme Bedeutung der A3 für das deutsche Verkehrsnetz. Da eine weitere Steigerung des Verkehrsaufkommens auf dieser Strecke prognostiziert wird, war der sechsspurige Ausbau der A3 erforderlich, um einem stockenden Verkehrsfluss entgegenwirken zu können.

Für eine Umsetzung dieses Bauvorhabens war jedoch zunächst eine neue Talbrücke erforderlich. Im April 2014 wurde daher der Auftrag zum Abbruch der alten und Bau ebendieser neuen Talbrücke vergeben. Nach vier Jahren Bauzeit konnte im März 2018 mit der Richtungsfahrbahn Frankfurt der erste Teil der neuen Talbrücke fertiggestellt werden. Auf 570 Metern Länge verschwindet die Trasse nun zunächst im ebenfalls neugebauten Katzenbergtunnel, bevor sie auf die neue 630 Meter lange Talbrücke mündet. Im Vergleich zur alten Talbrücke wurde das neue Bauwerk mit Blick auf eine Reduzierung der Lärmbelästigung um neun Meter (Richtung Frankfurt) bzw. zwölf Meter (Richtung Nürnberg) abgesenkt. Die zweite Bauphase für die Richtungsfahrbahn Nürnberg erfolgt parallel zum laufenden Verkehr auf der schon fertiggestellten Strecke und wird vermutlich noch bis ins Jahr 2021 andauern.

Der Entwurf für die neue Talbrücke orientierte sich an der schon bestehenden alten Autobahnbrücke. Das neue Bauwerk besteht nun im Gegensatz zur alten Talbrücke aus einer Stahlbetonkonstruktion, die nur noch von sieben statt neun Pfeilern getragen wird. In Kombination mit dem neuen Katzenbergtunnel und der noch folgenden Modellierung des umliegenden Geländes wird die bisherige landwirtschaftliche Trennwirkung der Brücke aufgehoben. Eine weitere Anforderung war durch spezielle Schallschutzsysteme die Anwohner vor einer zunehmenden Lärmbelästigung durch das steigende Verkehrsaufkommen zu schützen. Der Entwurf forderte einen dynamischen, wandernden „Rucksack“ mit einer feldweisen Veränderung der Parameter.

In enger Zusammenarbeit mit der Firma R. Kohlhauer GmbH aus Gaggenau wurde die gesamte, neue Talbrücke in nur drei Monaten Bauzeit mit sechs Meter hohen Lärmschutzwänden ausgestattet. Insgesamt wurden auf der gesamten Länge über 300 Stahlpfosten und ca. 3000m2 Acrylglas-Elemente verbaut. Durch die feldweise Veränderung der Parameter wurden insgesamt 1.200 Elemente in 600 unterschiedlichen Formaten verbaut. Um die Wirksamkeit der Lärmschutzwände zu verbessern und die Höhe der Wände zu begrenzen, wurden diese Richtung Straße gekrümmt. Die hier verbauten transparenten KOHLHAUER SCORSA© FLEX Schallschutzwände bestechen durch ihr innovatives, modulares und hochflexibles Design und werden den speziellen, technischem Herausforderungen dieses Projekts in vollem Umfang gerecht. Zusätzlich setzen die Schallschutzwände mit ihrer Langlebigkeit und den geringen Wartungskosten neue Maßstäbe.

Schon zum jetzigen Zeitpunkt ist eine spürbare Reduzierung der Lärmbelästigung für die Anwohner bemerkbar. Zusammen mit der Absenkung der Fahrbahn und der Nutzung eines lärmmindernden Fahrbahnbelags werden sich nach der endgültigen Fertigstellung des gesamten Bauvorhabens im Jahr 2021 eine Lärmentlastung von bis zu 10dB ergeben.

Mit diesem Ausbau der A3 wird eine der wichtigsten Bundesautobahnen Deutschlands zukunftsfähig gemacht, seinem Umfeld angepasst und sichergestellt, dass durch die Schallschutzwände das wachsende Verkehrsaufkommen nicht zu Lasten der Bevölkerung erfolgt.

Leserkommentare

  1. Eva Pupkulies | 22. Oktober 2022

    Gibt es einen Rechtsanspruch auf Entschädigung, wenn die Schallschutzmassnahmen keine Lärmentlastung bewirkt haben?
    Das ist so für einige Anwesen in Heidingsfeld, auch bei uns.

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Datum 13. März 2019
Autor R. Kohlhauer GmbH
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