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Flughafen BER: Gericht berät über Lärmschutz für Wohnküchen

Flughafen Berlin Tegel

Flughafen Berlin Tegel (fotolia/pixelABC)

Im Dauerstreit um den Schallschutz rund um den den künftigen Hauptstadtflughafen BER in Schönefeld steht eine weitere Entscheidung an. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verhandelt an diesem Dienstag, den 03. Juli, darüber, ob Schallschutz auch fällig wird für relativ niedrige Wohnräume, Wohnküchen, Wintergärten und Zimmer in Spitzböden.

“Über Jahre hinweg haben wir versucht, im Dialog mit der Flughafengesellschaft eine Lösung zu erzielen”, sagte Christine Dorn, die Vorsitzende des Bürgervereins Berlin-Brandenburg am Donnerstag. Die Betroffenen seien aber gezwungen, ihre Ansprüche per Klage durchzusetzen. Der Verband Deutscher Grundstücksnutzer hob hervor, dass zahlreiche Anwohner betroffen seien. Verein und Verband unterstützen die Kläger. Ob das Gericht schon am Dienstag eine Entscheidung trifft, ist noch offen.

In zwei am Donnerstag, den 28. Juni, verbreiteten Urteilen aus anderen Verfahren wies das Gericht die Klagen ab. Eigentümergemeinschaften hatten höhere Leistungen durch die Flughafengesellschaft angestrebt. Um den Anspruch auf Schallschutz oder Entschädigung zu berechnen, sollte sie nicht den Verkehrswert der Mehrfamilienhäuser zum Zeitpunkt des Antrags zugrunde legen, sondern spätere Gutachten. Die Praxis des Flughafens sei jedoch nicht zu beanstanden, befanden die Richter.

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Datum 29. Juni 2018
Autor dpa
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