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„Unsichtbarer“ Lärmschutz vom Spezialisten
Zu den gravierendsten Lärmquellen im Alltag zählen der Straßen- und Schienenverkehr. Bei jedem sechsten Bürger, so die Statistik, führt er zu Gesundheitsschäden. Die steigende Verkehrsdichte forciert diesen traurigen Trend. Deshalb müssen Städte, Gemeinden und Verkehrsträger den Lärm wirkungsvoll ausbremsen. Doch neben der Technik spielt auch die Optik und Transparenz einer Lärmschutzwand eine große Rolle.
Die R. Kohlhauer GmbH aus Gaggenau entwickelt und baut seit über 20 Jahren effiziente Lärmschutzsysteme. Mit ihrem KOHLHAUER SCORSA® CLEARWALL®-System stehen Städteplanern und Architekten neben den bekannten Lärmschutzprodukten nun transparente und gleichzeitig absorbierende Schallschutzelemente zur Verfügung. Serienmäßig absorbieren diese den Lärm um vordefinierte Werte. Im Gegensatz zu herkömmlichen opaken Schutzwänden fällt ein CLEARWALL®-Element im Stadtbild wenig auf, denn es ist fast „unsichtbar“. Seine transparenten Scheiben grenzen die Verkehrsteilnehmer nicht aus, sondern lassen sie am Stadtleben teilhaben.
Kernstück des Lärmschutzsystems ist eine transparente Einlage. Diese besteht aus Acryl, Silikatglas oder Polycarbonat in Scheibendicken von 12 bis 20 mm, bündig umfasst von einer Gummidichtung und eingebettet in den umlaufenden Rahmen. Geschützt unter dem speziell geformten Lochblech, befindet sich das Absorptionsmaterial aus Mineralfaser. Mit der gewählten Dichte von 100 kg/m³ ist einerseits eine optimale Schallabsorption erreicht, andererseits bleibt das Element aufgrund seines geringen Gewichts einfach im Handling. Umgeben wird das Absorptionsmaterial von einer Schutzhülle aus Glasvlieskaschierung. Abhängig von der jeweiligen Ausführung können Absorptionswerte von 4–8 dB erzielt werden.
Zum Schutz vor aggressiven Stoffen, wie z. B. Streusalz, wählten die KOHLHAUER-Ingenieure seewasserbeständiges Aluminium als Material für den Rahmen. Der Lochflächenanteil von 61 % am Rahmenelement bewirkt, dass die Schallwellen bis ins Absorptionsmaterial eindringen können und dort absorbiert werden. Die Lochflächen verleihen dem Bauteil zusätzlich einen optisch leichten Charakter.
Das Prüfverfahren ergab, dass CLEARWALL®-Elemente nach der ZTV-LSW (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Lärmschutzwände) ein Schalldämmmaß bis 30 dB und eine Schallabsorption von mind. 4 dB erreichen können. Nach DIN EN 1793-1 (Lärmschutzeinrichtungen an Straßen – Prüfverfahren zur Bestimmung der akustischen Eigenschaften) ist das Element in die Gruppe A2 einzuordnen. Mit einem absorbierenden Sockelteil oder weiteren Maßnahmen kann die Absorption erhöht werden, bis zur Erreichung der Gruppe A3. Fazit: Die rechtlich geschützte Integrationslösung bietet ein neues Produkt für einen neuen Markt.
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