Vermischtes
Vive l’Europe
Bauproduktenverordnung, EuGH-Urteil … “Was bedeutet Europa für mich?” fragte sich Bauingenieur Dr.-Ing. Christoph Müller im Editorial der August-Ausgabe der Zeitschrift “Beton- und Stahlbetonbau”. Hier der Text im Wortlaut:
Zur Mitte des Jahres versuchten sich zahlreiche Kommentatoren daran, dem umfangreichen Wirken und der vielschichtigen Persönlichkeit Helmut Kohls gerecht zu werden. Bei allen Ecken und Kanten des Politikers und Menschen Helmut Kohl, die in den diversen Nachrufen wohl durchaus zu Recht angesprochen wurden, mündeten nach meiner Wahrnehmung den-noch alle Äußerungen stets in Respekt für das Lebenswerk des „großen Europäers“. Der symbolträchtige „Staatsakt ohne Staat“ – wie es die Zeit formulierte fiel in eine Phase des Europas im Umbruch. Und somit haben alle Beteiligten die historische Chance, sich erneut zu Fragen: Was bedeutet Europa für mich?
Fragen wir uns also auch als Bauschaffende, wie dieses Europa unser tägliches Arbeiten beeinflusst. In den letzten zwei Jahren seit dem EuGH-Urteil zur Bauprodukteverordnung sind bei vielen einige graue Haare hinzugekommen. Dies gilt für die Vertreter des deutschen Bauordnungsrechts einschließlich der Bauausführenden genauso wie für diejenigen, die sich besonders mit dem Europäischen Bauproduktenrecht identifizieren. Besonders viele Kopfschmerzen hatten aber diejenigen, die versucht haben bzw. immer noch versuchen, beide „Welten“ gleichermaßen pragmatisch wie technisch sinnvoll in Einklang zu bringen. Damit meine ich gerade nicht die formaljuristischen Ansätze. Denn – Entschuldigung wenn ich das als Bauingenieur so deutlich sage – diese scheinen mir eher das Problem als die Lösung zu sein.
Nun erreichten uns in den letzten Wochen erfreulicherweise Nachrichten aus Brüssel, die vermuten lassen, dass man das ein oder andere konzeptionell noch einmal zu überdenken scheint. Das ist erfreulich. Man reagiert damit wohl auf vehemente Kritik, die nicht nur aus Deutschland, sondern auch aus anderen Mitgliedstaaten und der europäischen Bauindustrie kam. Vielleicht zeigt auch die Klage der Bundesrepublik von 19.04.2017 bereits eine gewisse Wirkung? Befremdlich finde ich dagegen, dass nun allen Ernstes das „Einstampfen“ der Bauprodukteverordnung eine Option zu sein scheint. Ganz ehrlich: Da spielt jetzt jemand „beleidigte Leberwurst“, oder? Die Grundidee eines europäischen Binnenmarkts auch für Bauprodukte ist nicht per se schlecht – man hat es in Teilen nur mit dem Harmonisierungsgedanken übertrieben und an entscheidenden Stellen die Öffnungsklauseln vergessen. Auch wenn ich als Leiter eines europäischen Normungsgremiums manchmal selbst kurz davor bin, an umständlichen wie unverständlichen Vorgaben zu verzweifeln, ist das kein Grund, das Ganze in Frage zu stellen. Renovieren statt vollständig Zurückbauen – um mal wieder ins Bild zu kommen – erscheint mir der richtige Weg zu sein.
Den Europäischen Gedanken aufzugeben ist beim Bauen eben so wenig angebracht wie bei allen anderen reformbedürftigen Fragestellungen in Europa. In den Momenten, in denen ich mich „über das System Europa“ ärgere, erinnere ich mich einfach an seinen „Markenkern“: Anders als meine Eltern durfte ich ohne kriegerische Auseinandersetzung aufwachsen und leben.
In diesem Sinne: Vive l’Europe
Dr.-Ing. Christoph Müller
VDZ gGmbH Düsseldorf
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