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Kolumne Falk Jaeger

Wie die Öffentliche Hand Architekten und Baukultur ruiniert

Prof. Dr. Falk Jaeger

Prof. Dr. Falk Jaeger (Foto: Geyr)

Baukultur – klingt gut, die Gedanken schwelgen in hochkulturellen Sphären, assoziieren Parthenon und Pantheon, Sankt Peter und Sankt Petersburg, Mies und Loos, Bilbao und Piano. In den Feuilletons faszinierende Museen und elegante Konzerthallen, atemberaubende Brücken und faszinierende WM-Stadien. Die Stiftung Baukultur aber holt uns wieder in die Realität zurück. Baukultur ist Baupolitik und Soziologie, ist Städtebau und Nutzungsvielfalt, ist Nachhaltigkeit und Konstruktionsqualität und, und, und. Baukultur ist in aller Munde, ist förderungswürdig, ist Regierungsprogramm.

Doch Programm ist Programm und Regierung ist Regierung. Beides hatte noch nie viel miteinander zu tun, war das letzte Mal deckungsgleich, als Nero Rom abfackelte.

Heute lässt die Regierung eine Stiftung die Fahne der Baukultur vorantragen – ohne ihr zu folgen. Denn wenn ich die Baukultur fördern will, muss ich deren Protagonisten unterstützen. Das sind nach allgemeinem Dafürhalten die Architekten und in gewissem Umfang die Ingenieure. Sie sind es, die Bauen als Kulturleistung erbringen. Alle anderen verdienen am Bauen nur Geld. Das ist in Ordnung. Aber der Architekt bringt sie alle zusammen, organisiert, überwacht, moderiert. Das ist die Voraussetzung dafür, dass der schöne Entwurf so gebaut wird, wie der Baukünstler sich das ausgedacht hat. Dass die Details stimmen, dass die bestmöglichen Materialien verbaut werden, dass der Maler die richtigen Farben anmischt, dass das Geld reicht und dass die Termine eingehalten werden. Niemand sonst am Bau ist an diesen Qualitäten interessiert. Denn, s. o., die anderen wollen nur Geld verdienen. Das Dumme ist nur, dass der Architekt immer mehr Verantwortung und Einfluss abgeben muss, von der Projektsteuerung über das Controlling bis zur Bauleitung. Dennoch ist nur er es, der am Großen Ganzen interessiert ist, was ihn zu unbezahltem Engagement veranlasst. Und was machen die öffentlichen Auftraggeber? Prima, sagen sie, und nehmen ihn in Haftung.

Die Rede ist von einem Architektenmustervertrag, den Bund, Länder und Kommunen gemeinsam erarbeitet haben und in Zukunft für Vertragsverhältnisse mit Architekten zur Anwendung bringen wollen. Darin eine „Beschaffenheitsvereinbarung“, die nicht anderes bedeutet, als dass der Architekt die vorgegebenen Kosten, Qualitäten und Termine zu garantieren hat. Meist versucht man ihn zu zwingen, die aus politischen Gründen zu niedrig angesetzten Kosten zu garantieren. Er haftet mit seinem Vermögen bzw. seiner Versicherung, wenn eines dieser Ziele nicht erreicht wird. Auch ohne eigenes Verschulden. Z. B. wenn Firmen nicht rechtzeitig oder unkorrekt liefern. Wenn Fachplaner mangelhaft zuarbeiten. Wenn Firmen in die Insolvenz gehen. Aber auch, wenn der Auftraggeber selbst Fehlentscheidungen trifft und Planänderungen oder Verzögerungen zu verantworten hat.

Dann kann das Projekt nicht rechtzeitig abgenommen werden. Keine Abnahme, kein Honoraranspruch. So einfach ist das. Die Bundesbaubehörde BBR z.B. hat bereits mehrere Architekten in den Ruin getrieben, ohne Not und einfach so. Diese Mechanismen werden die Regel sein. Denn bei ausbleibenden Zahlungen liegt die Beweislast logischerweise beim Architekten, und der Rechtsweg kann dauern. Ministerialbeamte haben Zeit. Architekten müssen ihre Leute bezahlen.

Der Grund dieses Unsinns ist leicht zu begreifen. Die öffentlichen Auftraggeber sehen sich durch selbstverschuldet aus dem Ruder gelaufene Großprojekte wie BER, Elbphilharmonie, Containerhafen usw. in der Kritik und wollen sich absichern. Auf Kosten der Schwächsten, der selbstständigen Architekten.

Gewonnen ist damit nichts, denn am Ende sind die kleinen und mittleren Architekten pleite, die Kosten galoppieren trotzdem und nur die größten Architekten sowie die Unternehmer mit ihren fähigen Rechtsanwaltskohorten ziehen die Behörden nach wie vor über den Tisch.

Fragt sich nur, wo bleiben die Architektenkammern? Mit denen sind die Verträge nicht abgestimmt. Das hält die Öffentliche Hand offenbar nicht für notwendig. Eine schlagkräftige Standesvertretung mit vehementer Präsenz in Berlin wie die der Ärzte oder Rechtsanwälte, davon können die praktizierenden Architekten nur träumen.

 

Leserkommentare

  1. Karl-Eugen Kurrer | 10. Oktober 2014

    Vielen Dank für die Kolumne.
    Falk Jäger kann ich nur zustimmen. Gleichwohl würde ich seine überzeugend vorgetragene kritische Argumentation auch auf Beratende Ingenieure – speziell auf Beratende Bauingenieure – ausweiten wollen. Zur Baukultur gehören nicht nur Hochbauten, sondern auch Infrastrukturbauten wie Wasserversorgungs- und Abwassersysteme, Bauwerke der Wasserwirtschaft, Wasserbau, Verkehrswegebau, Deponiebau…
    Selbst bei anspruchsvollen Hochbauten verschwinden 1/3 der Baukosten buchstäblich im “Untergrund”. Vielleicht tragen gerade die nicht sichtbaren Bauwerke wie etwa Grundbauwerke zum “Verschwinden des Ingenieurs” (Prof. Dr.-Ing. Werner Lorenz) bei, schließlich redet man ja für gewöhnlich nur über Dinge, die wahrgenommen werden.

    Nicht nur die öffentliche Hand, sondern auch manche private Hand (die nur dazu da sind, kräftig an der Umverteilung gesellschaftlichen Reichtums mitzuwirken und sich die Taschen vollzustopfen) ruinieren die Baukultur und ihre Träger – als da sind die Architekten und Ingenieure. Beide kreativen Berufsgruppen werden vom Controlling und der wahnwitzigen Verrechtlichung gesellschaftlicher Prozesse kujoniert. Professor Rainer Hascher hat es in seinem Interview mit Dr. Burkhard Talebitari auf den Punkt gebracht: “Wir (= die Architekten und Ingenieure) können gegenwärtig einen vehementen Zuwachs an Controlling bei Planungsprozessen konstatieren – interessanterweise findet gleichzeitig eine dramatische Verschlechterung der termin- und qualitätsgerechten Abwicklung von Bauprojekten und eine Zunahme gerichtlicher Auseinandersetzung statt”.
    Das Interview mit Rainer Hascher wurde in Stahlbau 83(2014), Heft 10, S. 761-764 veröffentlicht (http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1002/stab.201490149/pdf). Es macht einmal mehr klar, dass die Kreativen des Bauens – Architekten und Ingenieure – ein strategisches Bündnis eingehen müssen, um die Zukunft eines der gesamten Gesellschaft verpflichteten Bauens auf qualitativ hohem Niveau zu sichern. Eines ist sicher: Juristen und Controller sind dazu nicht in der Lage – sie sind aber bereits soweit vorgedrungen, dass sie leitende Positionen besetzt haben (nicht nur in der öffentlichen Hand), die früher Architekten und Ingenieuren innehatten.

  2. Gernulf Schalow, Weddigenweg 49 in 12205 Berli. | 7. Januar 2015

    mit der “Ausspähung” geht das Parteienkartell gegen mich vor. 1982 reichte ich Klage gegen den als Senator bezahlten Pg Hassemer ein, wegen falscher Reihenfolge seiner Stadtentwicklungsplanung: Er ließ die Flächennutzungsplanung Westberlins von internationalen Experten von einem Bebauungsplan ableiten. Ein sog Senat von drei Richtern des Verwaltungsgerichts in der Jebensstr.2 urteilte mit viele Seiten u.a.:
    “..man kann überhaupt nicht erkennen, was der Ingenieur überhaupt will.” und wies den Klageantrag zurück. 1992 errechnete ich 200 Millionen DM nach DIN 276/277 für Parteipropagandakulissenverschwendung für 1/5 der Arbeit eines von 8 Jahren des als Senator bezahlten Pg, des Kinderheimarbeiters Nagel, und reichte ich erneut Klage beim Berlin-Tiergartener Verwaltungsgericht in der Kirchstraße ein, die zurückgewiesen wurde.
    Mit drei weiteren Klageanträgen gegen den Steglitzer Wahlleiter, und zwar zunächst nach einer Wahl, dann vor der nächsten und schlißlich eine Sprungklage während der Wahl – jeweils abgewiesen der Tenorierung: Es sei dahingestellt, ob der Klageantrag zulässig sei, aber n a c h der Wahl kann man nicht mehr klagen, dann : aber v o r der Wahl kann man nicht, und schließlich: w ä h r e n d der Wahl kann man nicht klagen – reichte ich die Beschwerden über den Bundesgerichtshof in Karlsruhe und die EMK in Straßburg beim Europäischen Gerichtshof in Straßburg ein. Eine Elsässerin half wirkungsvoll. Der Menschenrechtsgerichtshof leitete eine schriftliche Klage ein. Nach Wartezeit bat ich um Klärung, ob parallel auch die vorgeschriebene ö f f e n t l i c h e Klage geführt werden könne. Nach kurzer Zeit erhielt Antwort, zum ersten mal in englisch, unterschrieben von 5 Richtern auf repräsentativem Briefkopfpapier mit europäischem Emblem, meine Klage sei “unzulässig”.
    Der Oberstaatsanwalt gegen Korruption in Berlin erhielt unterlagen meiner Aussperrung von öffentlichen Bauplanungsaufträgen und kontrollierte wiederholt mit dem Ergebnis nicht erkennbaren Anfangsverdachts einer Rechtsverletzung. Ich erhielt noch die Mitteilung der “nicht in Betracht kommenden Zusendung” der kontrollierten Unterlagen. Am Telefon teilte mir Herr Fätkinhäuer kurz vor seiner Pensionierung die 4 §§ mit nach denen er arbeitet. Auf meine Frage, nach welchem § denn die Korruption des Ämterschachers bearbeitet würde kam sein Hinweis:”AberHerrSchalow ! Sie sind doch ein intelligenter Mann !” – Die eigentliche Korruption der PGs, mit der unsere Arbeit von Dieben und Dummen und gegen unsere Gesetze geführt wird, dürfen die von Transparency Internationel mitgeteilten Oberstaatsanwälte nicht bearbeiten. Wir sind in den wesentlichen Dingen in D verklavt.
    So las ich es auch bei Heisenberg, Scharoun, Mitscherlich, Böll, Alfred Schinz und teilte dies in sog. O f f e n e n B r i e f e n über dpa mit, aber ausschließlich einige Wörter wurden vom Journalismus, und sonst gar nichts ! Böll in seinen Politischen Schriften teilt seine Probleme auf höchstliterarischem Niveau mit: Sein O f f e n e r B r i e f wurde auch nicht g e ö f f n e t.

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Datum 9. Oktober 2014
Autor Falk Jaeger
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